Klare Lösungen für komplexe rechtliche Herausforderungen
Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt in Hamburg, der Ihre Interessen konsequent vertritt und dabei wirtschaftlich denkt? Bei Rechtsanwalt Thomas Wandel stehen Sie und Ihr Anliegen im Mittelpunkt. Mit fundierter Expertise im Wirtschafts- und Handelsrecht, Zivil- und Vertragsrecht sowie im Versicherungs-, Speditions- und Frachtrecht erhalten Sie eine rechtssichere und praxisnahe Beratung – individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Jedes rechtliche Anliegen ist einzigartig und erfordert eine klare Strategie. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre Ziele genau zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung zu entwickeln. Ob es um die Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen oder die rechtliche Begleitung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit geht: Sie profitieren von einer strukturierten Vorgehensweise, transparenter Kommunikation und einer konsequenten Vertretung Ihrer Interessen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, treffen Sie die richtige.
Wer sind wir?
Thomas Wandel
Rechtsanwalt
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Peter Koch (LLM, MBA)
Rechtsanwalt & Attorney at Law
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Unsere Schwerpunkte – Ihre rechtliche Sicherheit
Wirtschafts- und Handelsrecht
Im Wirtschafts- und Handelsrecht begleiten wir Sie umfassend bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten. Von der Vertragsgestaltung über die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zur Durchsetzung von Forderungen im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Auch bei Streitigkeiten im Handelsrecht, im Vertriebs- oder Handelsvertreterrecht entwickeln wir für Sie eine klare Strategie und vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und vor Gericht.
Darüber hinaus schützen wir Sie vor unlauteren Wettbewerbspraktiken und setzen Ihre Rechte, etwa bei Markenverletzungen oder Wettbewerbsverstößen, effektiv durch. Gerade im internationalen Warenverkehr ist es entscheidend, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln – dabei unterstützen wir Sie mit Erfahrung und Weitblick.
Zivil- und Vertragsrecht
Im Zivil- und Vertragsrecht stehen Ihre Ansprüche und Ihre rechtliche Sicherheit im Fokus. Ob Kaufrecht, Mietrecht oder allgemeine Schuldverhältnisse – wir beraten Sie umfassend und entwickeln Lösungen, die sowohl rechtlich fundiert als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Optimierung von Verträgen, um Risiken frühzeitig zu minimieren und klare Regelungen zu schaffen. Kommt es zu Streitigkeiten, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch oder wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Mit Erfahrung und Durchsetzungsstärke vertreten wir Sie vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Interessen nachhaltig gewahrt bleiben.
Versicherungs-, Speditions- und Frachtrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Versicherungs-, Speditions- und Frachtrecht – insbesondere im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Transporten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen und begleiten Sie bei der Schadensregulierung.
Im Bereich des Transport- und Logistikrechts beraten wir Sie zu Haftungsfragen, Vertragsgestaltungen sowie zu komplexen Abläufen im internationalen Warenverkehr. Dabei behalten wir stets die wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick und entwickeln Lösungen, die Ihre Risiken minimieren und Ihre Position stärken.
Ob es um beschädigte Ware, Haftungsfragen oder komplexe Lieferketten geht – wir stehen an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Erinnerung
Bis zum 19. Januar müssen Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein, egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Privatleute können seit November vergangenen Jahres über die i-Kfz App den Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone speichern. Im jetzt laufenden Jahr sind die Autoversicherungen abermals teuer geworden. Grund dafür seien vor allem höhere Reparaturkosten.
Neue Regeln für alte Elektrogeräte
Alle Verkaufsstellen mit kleinen Elektrogeräten sind künftig verpflichtet, Altgeräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht.
Kontaktieren Sie uns
Vertrauen Sie auf eine klare Einschätzung Ihrer Situation und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um Ihr Anliegen.
Tel: 040 32046461
E-Mail: info@wandel-hamburg.de
Rechtsanwalt Thomas Wandel
Deichstraße 17
20459 Hamburg